Windkraftanlage Bubikon
An der Medienkonferenz vom 2. Juli des Regierungsrats Martin Neukom war klar: Der Hombergchropf in Bubikon wird definitiv im Richtplan festgesetzt. Zumindest aus der Sicht der Zürcher Baudirektion steht einer Windkraftanlage in Bubikon nichts mehr im Weg.
Die SVP Bubikon wehrt sich!
Die Gemeinde Bubikon weist diverse Naturschutzgebiete und schützenswerte Landschaften auf, welche zur Attraktivität der Gemeinde beitragen. Diese Gebiete stellen gleichzeitig beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser strategischer Bedeutung. Diese gilt es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen.
Bis zum 31. Oktober 2024 kann jeder und jede sich mit einer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung des Kantons einbringen. Ganz einfach Mustervorlage (Richtplaneintrag und Energiegesetz) ergänzen und per Post oder E-Mail lossenden. Jede Teilnahme zählt, wenn es darum geht, das Windrad in Bubikon zu verhindern.
Buergereingaben_Vernehmlassung_ZH-Vorlage-Stellungnahme.Richtplan_SVP
Buergereingaben_Vernehmlassung_ZH-Vorlage-Stellungnahme.Energiegesetz_SVP
Zudem veranstaltet die Gemeinde Bubikon am 3. Oktober eine Informationsveranstaltung zur geplanten Teilrevision der BZO (Mindestabstand 1000m von Windkraftanlage zu Siedlungsgebiet).