Alle an die Gemeindeversammlung: JA zum Mindestabstand

Visualisierung: Adrian Wegmann (blender)

Liebe Bubikerinnen und Bubiker

Am Mittwoch, 11. Juni 2025, 19.30 Uhr findet in der Turnhalle Geissberg, nebst weiteren Traktanden, die Abstimmung über den Mindestabstand von Windkraftanlagen statt. Der Gemeinderat schlägt vor, den Abstand zwischen einer industriellen Windkraftanlage und einer zweitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft auf 1’ 000 Meter festzulegen.

Du willst dir dein Bubikon-Wolfhausen auch nicht verschandeln lassen? Dann nimm an der kommenden Gemeindeversammlung teil und stimme JA zum Antrag des Gemeinderats!

Die Gemeinde Bubikon weist grosse intakte Naturräume mit diversen Naturschutzgebieten und schützenswerten Landschaften auf, welche zur hohen Attraktivität der Gemeinde beitragen. Diese Gebiete stellen gleichzeitig beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser strategischer Bedeutung. Diese gilt es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten. Die Windkraftanlage am Hombergchropf mit einer Höhe von 220 m (oder allenfalls auch höher) würde das Landschaftsbild künftig absolut dominieren und völlig verändern. Die Anlage wäre praktisch von allen Standorten in der Gemeinde aus sichtbar. Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen, lassen sich durch den eher geringen Energieertrag in keiner Art und Weise rechtfertigen.
Es handelt sich um einen irreversiblen Eingriff in das heute intakte Natur- und Landschaftsbild, welches Einwohnerinnen und Einwohnern einen hohen Erholungsnutzen sowie vielen Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume bietet.

Die Infrastruktur am Hombergchropf zur Zufahrt entspricht nicht den erforderlichen Standards. Die Strassen weisen eine zu geringe Breite auf und die Forststrasse müsste zunächst massiv ausgebaut werden, um die Zufahrt und das Wenden von LKWs zu ermöglichen. Unter Umständen ist die Erstellung einer neuen Wegführung erforderlich, was wiederum weitere Rodungen nach sich zieht. Der Hombergchropf stellt einen der grösseren zusammenhängenden Wälder der Gemeinde Bubikon dar. Bubikon ist im Kanton Zürich bereits die Gemeinde mit dem kleinsten Waldanteil (13 %) seiner Gesamtfläche. Die Waldrodung von ca. 8’000 m2 Wald trägt zu einer weiteren Reduktion des sonst schon geringen Waldanteils bei.

Darum sagt die SVP Bubikon-Wolfhausen NEIN zur Windkraftanlage am Hombergchropf und JA zur Mindestabstandsregelung.

Alle Unterlagen zum Traktandum sind hier aufgeschalten.

 

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